Creative Commons

Es gibt ohne Frage angenehmere Zeitvertreibe, als sich in eine Diskussion über das Urheberrecht im Internet zu verstricken. Zu verhärtet sind die Fronten in dieser Angelegenheit, zwischen der vermeintlichen Alles-für-alle-und-zwar-umsonst-Mentalität auf der einen Seite und der Auffassung, dass man illegalen Downloadern nach alter Väter Sitte die Hände abhacken sollte auf der anderen. Dass es im Netz bereits den Versuch gibt, die Rechte und Möglichkeiten der Urheber (allein das Wort schon!) zu stärken und zu verfeinern, wird dabei gerne mal vernachlässigt.

Während sich früher in erster Linie Unternehmen mit dem Urheberrecht beschäftigen mussten, kann heute jeder mit einem Internetanschluss ganz leicht Texte, Bilder, Musik oder Videos veröffentlichen und somit zum Urheber werden. Um auch Nicht-Juristen zu erlauben, über die Nutzung der geschaffenen Inhalte zu bestimmen, gibt es seit Anfang des Jahrtausends die Non-Profit-Organisation Creative Commons (zu deutsch: „Kreatives Gemeinschaftsgut“).

Diese stellt vorgefertigte Lizenzverträge zur Verfügung, in denen geregelt ist, was mit den Werken unter welchen Bedingungen gemacht werden darf. Insbesondere geht es dabei um die Namensnennung des Autors sowie um die Möglichkeit, die Werke kommerziell zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzugeben. Durch die Creative Commons-Lizenzen wird die im Internet so hochgeschätzte Freiheit beim Teilen von kulturellen Gütern und Ideen also mit einer juristisch notwendigen Rechtssicherheit verbunden, sodass Inhalte aller Art von anderen genutzt und oftmals auch verändert werden dürfen.

Wer will, kann übrigens gerne einen Dubstep-Remix dieses Textes anfertigen, ihn als Grundlage für einen Jahrhundertroman verwenden oder als Hollywood-Blockbuster verfilmen – eurer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!

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