Godwin’s Law

Zahlreiche deutsche Politiker sind schon darüber gestolpert, aber noch immer erfreut er sich anhaltender Beliebtheit: der Nazivergleich. In politischen Diskussionen das rhetorische Stilmittel der Wahl, wenn einem die ernsthaften Argumente ausgehen und man mal so richtig auf den Tisch hauen will. Jeder versteht ihn und jeder ist empört – soweit die Routine.

Auch im Internet wird naturgemäß gerne diskutiert, und was läge da näher, als den ollen Adolf hervorzukramen, wenn jemand eine Meinung vertritt, die einem nicht passt. Das wurde dem US-amerikanischen Juristen Mike Godwin irgendwann zu bunt (oder besser: zu braun?), und so verfasste er im Jahr 1990 einen Satz, der bis heute zu den bekanntesten Regeln des Internets zählt: „Mit zunehmender Länge einer Online-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs mit den Nazis oder Hitler dem Wert Eins an.“

Zwar wird es in diesem als Godwin’s Law bezeichneten Quasi-Naturgesetz nicht explizit erwähnt, doch meist wird damit auch unterstellt, dass die Diskussion durch den Nazivergleich beendet sei und derjenige verloren habe, der ihn benutzt hat – was dem ganzen noch eine normative Richtung gibt: Du sollst nicht mit Hitler vergleichen! Vor allem ging es Mike Godwin aber darum, die Leute dazu zu bringen, ein bisschen mehr nachzudenken, bevor sie zu übertriebenen Vergleichen greifen.

Ob Godwin’s Law allerdings wirklich dafür gesorgt hat, dass die Menschen im Internet weniger Nazivergleiche verwenden, wage ich zu bezweifeln. Doch damit hätte er sich schließlich auch selbst widersprochen.

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