Recht auf Vergessenwerden

Im Sommer 2014 geisterte die Nachricht durch die Medien, dass der Europäische Gerichtshof das „Recht auf Vergessen“ im Internet gestärkt hat. Weil es in dem Urteil aber keineswegs um die Beschwerde eines sich diskriminiert fühlenden Alzheimerpatienten ging, soll hier korrekterweise vom Recht auf Vergessenwerden gesprochen werden. Aber wie passt der Wunsch nach einem solchen Recht überhaupt in unsere angeblich so narzisstischen und exhibitionistischen Zeiten?

Worum es ging: Ein Spanier störte sich daran, dass man beim Googeln nach seinem Namen auf einen kurzen Artikel aus dem Jahr 1998 stieß, in dem gemeldet wird, dass sein Haus aufgrund von hohen Schulden zwangsversteigert wurde. Das sei rufschädigend, deshalb verlangte er von Google, den Link zu dem Artikel aus den Suchergebnissen zu löschen.

Doch obwohl ihm der Europäische Gerichtshof rechtgegeben hat und Google den Verweis zu dem Artikel tatsächlich entfernen muss, kann man wohl von einem zweifelhaften Erfolg sprechen. Schließlich ist der besagte Spanier nun gerade für das bekannt, was er eigentlich gerne vor der Welt verbergen wollte. Denn mit dem Internet verhält es sich ungefähr so wie mit Treibsand: Je mehr man dagegen ankämpft, desto tiefer sinkt man hinab. Wer vergessen werden will, sollte sich also lieber still verhalten, statt sich öffentlichkeitswirksam zu beschweren und so noch mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Wirklich viel verändern wird dieses Urteil zum Recht auf Vergessenwerden wohl sowieso nicht, denn was einmal im Internet gelandet ist, bekommt man dort nicht so einfach wieder weg. Bevor sich also jetzt jemand Sorgen macht, dass Suchmaschinen in Zukunft nichts mehr finden werden: Ein wirkliches Recht auf Vergessenwerden haben auch weiterhin nur Turnbeutel, Passwörter und die Geburtstage von ungeliebten Verwandten.

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